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geltend ab 01.04.2026 · tytos gmbh● festpreis-modell · code-ownership
Rechtliches · Stand April 2026

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Rahmenbedingungen der Leistungserbringung durch die TYTOS GmbH unter der Marke TYTOS. Projektspezifische Einzelverträge gehen vor.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rahmenbedingungen der Leistungserbringung durch die TYTOS GmbH unter der Marke TYTOS. Projektspezifische Bestimmungen werden in separaten Einzelverträgen geregelt und gehen diesen AGB vor.

§ 1 · Vertragsgegenstand

Gegenstand der Leistungserbringung ist die Analyse, Konzeption, Entwicklung und der Betrieb von AI-Systemen, inklusive Beratung, Agent-Systeme, Automatisierung, digitale Mitarbeitende, individuelle AI-Software und AI-Infrastruktur. Leistungsumfang und Vergütung werden pro Projekt in einem Einzelvertrag festgelegt.

§ 2 · Leistungserbringung

Leistungen werden mit angemessener Sorgfalt nach branchenüblichem Stand der Technik erbracht. Soweit nicht anders vereinbart, wird ein Werkvertrag mit Festpreis und klar definiertem Zielzustand geschlossen. Der Auftraggeber erhält Zugang zu Code, Logs und Dokumentation während und nach Projektende.

§ 3 · Vergütung

Die Vergütung ist im Einzelvertrag festgelegt. Nebenkosten (Modell-Kosten Dritter, Hosting, Lizenzen) werden transparent ausgewiesen. Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.

§ 4 · Rechte am Arbeitsergebnis

Mit vollständiger Bezahlung gehen alle übertragbaren Rechte am erstellten Code und den Arbeitsergebnissen auf den Auftraggeber über. Open-Source-Komponenten bleiben unter ihren jeweiligen Lizenzbedingungen. Die TYTOS GmbH behält das Recht, allgemein verwendbare Bausteine und Methodiken auch in anderen Projekten einzusetzen.

§ 5 · Haftung

Die TYTOS GmbH haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen. Die Haftung ist pro Schadenfall auf die Höhe der vom Auftraggeber im jeweiligen Projekt geschuldeten Vergütung begrenzt.

§ 6 · Datenschutz & Compliance

Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt im Einklang mit dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG). Bei Bedarf wird ein separater Auftragsbearbeitungsvertrag (ADV) geschlossen. Für DSGVO-relevante Tätigkeiten werden die entsprechenden Anforderungen erfüllt.

§ 7 · Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglichen Informationen, die ihrem Wesen nach vertraulich sind. Die Verpflichtung besteht über das Vertragsende hinaus fort.

§ 8 · Beendigung

Laufende Betriebs- und Wartungs-Verträge können mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf Monatsende beendet werden, sofern im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

§ 9 · Schlussbestimmungen

Gerichtsstand ist Luzern, Schweiz. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.